Nichtanwendungserlass zum Urteil des BFH vom 05.12.2019 – II R 9/18

Vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 05.12.2019, in welchem die Rechtsauffassung vertreten wurde, dass der Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes lediglich anhand von Gutachten seitens öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für die Bewertung von Grundstücken erbracht werden kann, haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit dem Erlass vom 02.12.2020 erneut ihre bereits im Erlass vom 19.02.2014 dargelegte Auffassung bestätigt und wiederholt. Diese beinhaltet, dass ein (vorgenannter) zu erbringender Nachweis (der des niedrigeren gemeinen Wertes) mittels eines Gutachtens sowohl des zuständigen Gutachterausschusses als auch eines Sachverständigen mit besonderen Erfahrungen und Kenntnissen in der Bewertung von Grundstücken erbracht werden kann. Bei den letztgenannten handelt es sich um Personen, welche von Seiten einer staatlichen, einer staatlich anerkannten oder einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditieren Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind.

Gemäß dem aktuellen Erlass wird seitens der obersten Finanzbehörden der Länder somit angeordnet, das BFH Urteil vom 05.12.2019 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Als Konsequenz daraus ergibt sich, dass u. a. Gutachten eines Sachverständigen, welcher seitens der Sprengnetter Zertifizierung GmbH zertifiziert wurde, nicht aufgrund mangelnder Qualifikation von den jeweiligen Finanzämtern zurückgewiesen werden können.

 

Siehe auch:

Erlass vom 02.12.2020

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Abgabeordnung/BMF_Anordnungen_Allgemeines/2020-12-02-gleich-lautende-erlasse-niedrige-grundbesitzwerte.html

BFH Urteil vom 05.12.2019

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010119/

Erlass vom 19.02.2014

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Abgabeordnung/BMF_Anordnungen_Allgemeines/2014-02-19-gleich-lautende-erlasse-niedrige-grundbesitzwerte-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS)

https://www.dakks.de/

Sprengnetter Zertifizierung

https://www.sprengnetter.de/seminare-qualifikationen/zertifizierung/ueberblick/